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Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen führen oft innerhalb
kürzester Zeit zu erheblichen Verunreinigungen der Umwelt. Ist es zu einem
Schadenfall gekommen gebieten Gesundheitsvorsorge und
Grundwasserschutz eine umgehende gutachterliche Bewertung des Schadens und
die Erstellung eines umweltgerechten Handlungskonzeptes. Schnelles,
zielgerichtetes Handeln hilft, die Sanierungskosten erheblich zu
verringern. Die Folgewirkungen verschleppter Verunreinigungen sind zu
einem späteren Zeitpunkt oft nur mit sehr großem Aufwand zu
beseitigen. Die Gleichung "Zeit ist Geld" ist im Rahmen der
Bearbeitung von Umweltschadenfällen uneingeschränkt gültig.
Schon während der
Sofortmaßnahmen am Unfallort sollte deshalb ein sachverständiges
Ingenieurbüro hinzugezogen werden, um Art und Menge des ausgelaufenen
Stoffes sowie dessen Ausbreitung im Untergrund qualitativ und quantitativ
zu erfassen, eine erste Gefährdungsabschätzung unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen und Vorschläge
zur weiteren Vorgehensweise zu unterbreiten. Im Hinblick auf
eine Schadengeringhaltung sollte direkt im Anschluß an die
Sofortmaßnahmen in Abstimmung mit der zuständigen
Fachbehörde mit der Durchführung erforderlicher
Sanierungsmaßnahmen unter gutachterlicher Aufsicht begonnen werden.
Die Beurteilung von
Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Schadstoffe sowie deren
Sicherung und Sanierung erfordern ein hohes Maß an Sachkunde und
Erfahrung. Eine unsachgemäße Untersuchung oder
Sanierungskonzeption kann zu erheblichen Mehrkosten für den
Auftraggeber führen. Das Ing.-Büro Matthias Möller hat seit 1992
in Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg über 200
Schadenfälle mit wassergefährdenden Stoffen erkundet, Sanierungskonzepte
erstellt und Sanierungsmaßnahmen gutachterlich begleitet. Mit unserer
Erfahrung tragen wir zu erheblichen Kosteneinsparungen für unsere
Auftraggeber bei, ohne dass dabei die erforderlichen Maßnahmen zu kurz
kommen.
Unsere Leistungen im Rahmen der Bearbeitung von
Umweltschadenfällen umfassen im Einzelnen:
1.
Einsatzbereitschaft 2.
Schadenerstaufnahme
Ermittlung der Schadenursache (z.B. bei Überfüllschäden an Tanklagerbehältern etc.)
Erfassung von Art, Menge und Verbreitung des ausgetretenen Stoffes sowie aller schadenbedingten
Verunreinigungen
Dokumentation der
örtlichen Verhältnisse und des Schadenbildes zur Beweissicherung bei
der Klärung von Haftungsfragen
Erstellung eines Handlungskonzeptes, um im Rahmen
der Sofortmaßnahmen am Unfallort eine weitere Ausbreitung des
Schadstoffes zu verhinden, den bereits ausgebreiteten Schadstoff
aufzunehmen und zu beseitigen, wenn eine akute Gefahr von ihm
ausgeht.
3. Sanierungsmaßnahmen
Erstellung eines Sanierungskonzeptes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit
Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Einholung von Angeboten für Bauleistungen im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen
Gutachterliche Überwachung und Fachbauleitung bei der Durchführung von Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen
Entnahme von Probenmaterial, um das Erreichen des Sanierungsziels zu kontrollieren
Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen 4.
Gutachtenerstellung Erstellung eines
Gutachtens mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise
Rechnungsprüfungen ggf. Ausarbeitung eines
Nachsorgeprogramms Abstimmung der weitere Vorgehensweise
mit unserem Auftraggeber und der zuständigen Fachbehörde auf Basis der Ergebnisse der
Schadenerstaufnahme
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