Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen führen oft innerhalb kürzester Zeit zu erheblichen Verunreinigungen der Umwelt. Ist es zu einem Schadenfall gekommen gebieten Gesundheitsvorsorge und Grundwasserschutz eine umgehende gutachterliche Bewertung des Schadens und die Erstellung eines umweltgerechten Handlungskonzeptes. Schnelles, zielgerichtetes Handeln hilft, die Sanierungskosten erheblich zu verringern. Die Folgewirkungen verschleppter Verunreinigungen sind zu einem späteren Zeitpunkt oft nur mit sehr großem Aufwand zu beseitigen. Die Gleichung "Zeit ist Geld" ist im Rahmen der Bearbeitung von Umweltschadenfällen uneingeschränkt gültig.

 

Schon während der Sofortmaßnahmen am Unfallort sollte deshalb ein sachverständiges Ingenieurbüro hinzugezogen werden, um Art und Menge des ausgelaufenen Stoffes sowie dessen Ausbreitung im Untergrund qualitativ und quantitativ  zu erfassen, eine erste Gefährdungsabschätzung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise zu unterbreiten. Im Hinblick auf eine Schadengeringhaltung sollte direkt im Anschluß an die Sofortmaßnahmen in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde mit der Durchführung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen unter gutachterlicher Aufsicht begonnen werden.

Die Beurteilung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Schadstoffe sowie deren Sicherung und Sanierung erfordern ein hohes Maß an Sachkunde und Erfahrung. Eine unsachgemäße Unter­suchung oder Sanierungskonzeption kann zu erheblichen Mehrkosten für den Auf­traggeber führen. Das Ing.-Büro Matthias Möller hat seit 1992 in Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg über 200 Schadenfälle mit wassergefährdenden Stoffen erkundet, Sanierungskonzepte erstellt und Sanierungsmaßnahmen gutachterlich begleitet. Mit unserer Erfahrung tragen wir zu erheblichen Kosteneinsparungen für unsere Auftraggeber bei, ohne dass dabei die erforderlichen Maßnahmen zu kurz kommen.

 

Unsere Leistungen im Rahmen der Bearbeitung von Umweltschadenfällen umfassen im Einzelnen:

 

1. Einsatzbereitschaft

  • Unfälle halten sich nicht immer an die üblichen Geschäftszeiten, unter der Notrufnummer 0163 - 84 19 850  stehen wir für Sie im akuten Schadenfall auch außerhalb der Geschäftszeiten bereit.
  • mit einem allradgetriebenen Einsatzfahrzeug, ausgestattet mit GPS, leichter Sondierausrüstung, Probenahme- und Vermessungsgerätschaften erreichen wir bei jedem Wetter jeden Schadenort auch unter schwierigsten Geländebedingungen. 

 

 

2. Schadenerstaufnahme

  • Ermittlung der Schadenursache (z.B. bei Überfüllschäden an Tanklagerbehältern etc.)

  • Erfassung von Art, Menge und Verbreitung des ausgetretenen Stoffes sowie aller schadenbedingten Verunreinigungen  

  • Dokumentation der örtlichen Verhältnisse und des Schadenbildes zur Beweissicherung bei der Klärung von Haftungsfragen  

  • Erstellung eines Handlungskonzeptes, um im Rahmen der Sofortmaßnahmen am Unfallort eine weitere Ausbreitung des Schadstoffes zu verhinden, den bereits ausgebreiteten Schadstoff aufzunehmen und zu beseitigen, wenn eine akute Gefahr von ihm ausgeht. 

  • Zügige und detaillierte Gefährdungsabschätzung bereits am Schadenort. Durch ein im Einsatzfahrzeug integriertes computergestütztes Geoinformationssystems steht uns vor Ort umfangreiches Daten- und Kartenmaterial zur Bodenkunde, Geologie, Hydrogeologie sowie zu Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten auf Knopfdruck zur Verfügung
  • Abstimmung der weitere Vorgehensweise mit unserem Auftraggeber und der zuständigen Fachbehörde auf Basis der Ergebnisse der Schadenerstaufnahme 

 

3. Sanierungsmaßnahmen

  • Erstellung eines Sanierungskonzeptes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit

  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Einholung von Angeboten für Bauleistungen im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen

  • Gutachterliche Überwachung und Fachbauleitung bei der Durchführung von Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen

  • Entnahme von Probenmaterial, um das Erreichen des Sanierungsziels zu kontrollieren

  • Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen

 

4. Gutachtenerstellung 

  • Erstellung eines Gutachtens mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise

  • Rechnungsprüfungen

  • ggf. Ausarbeitung eines Nachsorgeprogramms Abstimmung der weitere Vorgehensweise mit unserem Auftraggeber und der zuständigen Fachbehörde auf Basis der Ergebnisse der Schadenerstaufnahme 

 


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